Am 1. August tritt das vom Landtag beschlossene neue Ladenschlussgesetz in Kraft. Nach jahrelangem Druck der FREIE WÄHLER-Fraktion erhält Bayern damit erstmals eine eigene, moderne Regelung für Ladenöffnungszeiten – ein bedeutender Fortschritt für die kommunale Gestaltungshoheit und die regionale Wirtschaft, wie Felix von Zobel, Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER, erklärt.
„Wir haben die entscheidenden Weichen gestellt und das bestehende Bundesrecht von 1956 endlich durch ein modernes, praxisnahes Landesgesetz ersetzt – ein großer Gewinn für Kommunen, Einzelhandel und Nahversorgung.“ Von Zobel betont dabei besonders die Neuregelung für digitale, personalfreie Kleinstsupermärkte bis 15 Quadratmeter, die künftig rund um die Uhr geöffnet sein dürfen. „Dadurch wird die Nahversorgung in Stadt und Land gestärkt und mehr Flexibilität für Kunden ermöglicht, ohne Beschäftigte weiter zu belasten. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist dieser Schritt von großer Bedeutung“, so von Zobel.
Auch die Städte und Gemeinden profitieren vom neuen Ladenschlussgesetz: Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie ist das Motto. Die Kommunen können nun bis zu acht gemeindeweite und vier individuelle verkaufsoffene Einkaufsnächte pro Jahr durchführen und so lokale Wirtschaftskreisläufe stärken.
Gleichzeitig behält das Gesetz auch altbekannte Traditionen bei: „Die bisherige Regelung zur Ladenöffnung am ersten Adventssonntag bleiben bestehen und die Städte können – wie einige es seit Jahren erfolgreich tun – verkaufsoffene Veranstaltungen durchführen“, gab von Zobel bekannt. Für maximale Planungssicherheit für Kommunen, Veranstalter und Einzelhandel bleiben die bisher ausgestellten Genehmigungen bis Ende 2025 gültig und ermöglichen so einen leichten Übergang zur neuen Regelung.
Die allgemeinen Ladenöffnungszeiten von 06.00 bis 20.00 Uhr bleiben auch im neuen Ladenschlussgesetz bestehen. „So stellen wir sicher, dass der Schutz von Sonn- und Feiertagen ebenso gewahrt bleibt wie die berechtigten Interessen von Familien und Beschäftigten“, unterstreicht von Zobel abschließend.